Praktische Ausbildung
Ablauf der praktischen Ausbildung
Wir bilden Dich aus in den Klassen B und BE. Die praktische Ausbildung beginnt immer parallel mit der theoretischen Ausbildung. In der praktischen Ausbildung unterscheiden wir zwischen Übungsfahrten und Sonderfahrten. Die Anzahl der praktischen Übungsfahrten ist bei jedem Fahrschüler individuell. Sie richtet sich nach dem Talent, der Vorerfahrung und der Ausbildungsdauer.
Du wirst Deinem Fahrlehrer zugeteilt, der Dich die gesamte Ausbildung über schult und begleitet. Mit ihm vereinbarst Du direkt Termine für Fahrstunden, besprichst Deine Entwicklungsziele sowie Prüfungstermine abhängig vom Ausbildungsstand.
Sonderfahrten
Die Anzahl der Sonderfahrten ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese teilen sich wie folgt auf:
Sonderfahrten Klasse B
jeweils 45 Minuten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Sonderfahrten Klasse BE
jeweils 45 Minuten
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt