Führerscheinklassen
Führerscheinklasse
B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf dieser auch mit der Klasse B gefahren werden, sofern die zG PKW + zG Anhänger = 3.500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klassen: AM und L.
Voraussetzungen
- 18 Jahre alt
- Fahrerlaubnisantrag (PDF)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest
Führerscheinklasse
BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Voraussetzungen
- 18 Jahre alt
- Fahrerlaubnisantrag (PDF)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest
- Führerschein Klasse B
Führerscheinklasse
Bf17
Mit Begleitperson:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf dieser auch mit der Klasse B gefahren werden, sofern die zG PKW + zG Anhänger = 3.500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klassen: AM und L.
Mehr Infos zum Führerschein mit 17 erhältst du hier: Führerschein mit 17
Voraussetzungen
- 17 Jahre alt
- Fahrerlaubnisantrag (PDF)
- Antrag BF17 (PDF)
- Antrag Begleitperson (Im Antrag BF17 enthalten)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest
- Kopie Führerschein und Personalausweis der Begleitpersonen
Führerscheinklasse
B197
B197 – Die neue Automatikregelung!
Ablauf des „neuen“ Führerscheins:
- Die praktische Ausbildung findet größtenteils auf einem Automatikfahrzeug statt
- Mind. 10 Fahrstunden müssen auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden
- In einer 15-minütigen „Testfahrt“ wird vom Fahrlehrer überprüft, ob die Fähigkeiten zum Führen eines Schaltfahrzeugs vorhanden sind
- Die praktische Fahrprüfung findet auf dem Automatikfahrzeug statt
Vorteil: Anders als beim bisherigen Automatikführerschein, besitzt man nach dem Erwerb des Führerscheins B197 eine Fahrerlaubnis für ein Automatik- und ein Schaltfahrzeug!
Voraussetzungen
- 17 Jahre alt
- Fahrerlaubnisantrag (PDF)
- Antrag BF17 (PDF)
- Antrag Begleitperson (Im Antrag BF17 enthalten)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Sehtest
- Kopie Führerschein und Personalausweis der Begleitpersonen
Wichtiger Hinweis: Bereits auf dem Führerscheinantrag muss der Erwerb der Führerscheinklasse B197 eingetragen werden!