Führerscheinklassen

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Führerscheinklasse
B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Auch mit Anhänger bis 750 kg. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf dieser auch mit der Klasse B gefahren werden, sofern die zG PKW + zG Anhänger = 3.500 kg nicht übersteigt.

Eingeschlossene Klassen: AM und L.

Voraussetzungen

Führerscheinklasse
BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Voraussetzungen

Führerscheinklasse
Bf17

Mit Begleitperson:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Auch mit Anhänger bis 750 kg. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf dieser auch mit der Klasse B gefahren werden, sofern die zG PKW + zG Anhänger = 3.500 kg nicht übersteigt.

Eingeschlossene Klassen: AM und L.

Mehr Infos zum Führerschein mit 17 erhältst du hier: Führerschein mit 17

Voraussetzungen

führerscheinklasse b197

Führerscheinklasse
B197

B197 – Die neue Automatikregelung!

Ablauf des „neuen“ Führerscheins:

  • Die praktische Ausbildung findet größtenteils auf einem Automatikfahrzeug statt
  • Mind. 10 Fahrstunden müssen auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden
  • In einer 15-minütigen „Testfahrt“ wird vom Fahrlehrer überprüft, ob die Fähigkeiten zum Führen eines Schaltfahrzeugs vorhanden sind
  • Die praktische Fahrprüfung findet auf dem Automatikfahrzeug statt

Vorteil: Anders als beim bisherigen Automatikführerschein, besitzt man nach dem Erwerb des Führerscheins B197 eine Fahrerlaubnis für ein Automatik- und ein Schaltfahrzeug!

Voraussetzungen

Wichtiger Hinweis: Bereits auf dem Führerscheinantrag muss der Erwerb der Führerscheinklasse B197 eingetragen werden!