Führerschein ab 17

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Begleitetes Fahren ab 17

Zum Begleiteten Fahren und zu den Begleitpersonen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Anzahl der Begleitpersonen ist dabei nicht limitiert.

Das Mindestalter für die Teilnahme am Begleiteten Fahren beträgt 17 Jahre. Du kannst Dich aber bereits mit 16,5 Jahren bei uns anmelden und mit der Ausbildung beginnen.

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Anmeldung:
ab 16,5 Jahren

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Mindestalter:
17 Jahre

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Erste-Hilfe-Bescheinigung
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Sehtest
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Kopie Führerschein & Personalausweis der Begleitpersonen

Fahrschülerin mit Begleitperson

Die richtige Begleitperson

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Mindestalter: 30 Jahre

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Fahrerlaubnis: Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

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Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung

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Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

Prüfungen & Probezeit

Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 17./18. Geburtstag erfolgen und die praktische Prüfung maximal 1 Monat vor Deinem 17./18. Geburtstag. Sobald die Prüfung bestanden ist, bekommst Du die Prüfbescheinigung ausgestellt. Dies ist auch der Beginn Deiner zweijährigen Probezeit.

Ab 18 Jahre

Selbständig Auto fahren darfst du in Deutschland und Österreich mit einer der eingetragenen Begleitpersonen bis zum 18. Geburtstag. Die Prüfbescheinigung und der Personalausweis müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Ab Deinem 18. Geburtstag ist die Prüfbescheinigung noch 3 Monate gültig und Du kannst in dieser Zeit Deinen richtigen Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen.